Rechtliches
Rückgabe von Elektroaltgeräten
Infrarotkabinen und Saunen mit Elektro-Ofen oder Beleuchtung sind Elektrogeräte. Hier steht, wie Sie ein Altgerät zurückgeben, was das Symbol der durchgestrichenen Tonne bedeutet und wo wir registriert sind.
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Infrarotkabinen, Kombikabinen, Innensaunen mit Elektro-Ofen sowie Fass- und Gartensaunen mit Elektroofen oder elektrischer Beleuchtung sind Elektrogeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Nach § 18 ElektroG erklären wir hier, wie Sie ein solches Gerät am Ende seiner Nutzung zurückgeben. Welche Modelle betroffen sind, steht auf der jeweiligen Produktseite im Abschnitt „Hersteller & Produktsicherheit“.
Registrierung
Wer Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringt, muss bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein. Für die Geräte, die wir unter eigener Verantwortung in Verkehr bringen, lautet die Registrierungsnummer:
WEEE-Reg.-Nr. DE ⟨Registrierungsnummer der stiftung ear – vor dem Start eintragen⟩
Geräte, die ein Hersteller unter seiner Marke in Verkehr gebracht hat, tragen dessen Registrierungsnummer; sie steht in der Anleitung oder auf dem Typenschild.
Getrennte Sammlung
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Als Besitzer sind Sie verpflichtet, sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu einer Sammel- oder Rücknahmestelle zu bringen. Das gilt für die ganze Kabine ebenso wie für einzelne Teile mit Elektrik – Saunaofen, Steuerung, Strahler, Leuchten oder Lautsprecher. Altgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Menschen belasten; zugleich stecken darin Rohstoffe, die sich nach getrennter Sammlung wiederverwerten lassen.
Batterien und Akkus, die das Altgerät nicht fest umschließt – etwa in einer Fernbedienung –, sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen nehmen Sie vor der Abgabe heraus und entsorgen sie getrennt.
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern finden Sie auf dem Gerät, auf dem Typenschild oder – wenn dafür kein Platz ist – auf der Verpackung und in der Anleitung. Es bedeutet, dass das Gerät nach seiner Nutzung getrennt gesammelt werden muss. Ein schwarzer Balken unter der Tonne kennzeichnet Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden.
Rückgabestellen
- Kommunale Sammelstellen: Die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – meist der Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises – nehmen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an. Eine zerlegte Infrarotkabine oder ein ausgebauter Saunaofen gehört zu den Großgeräten; fragen Sie vorher, ob die Sammelstelle sie annimmt oder eine Abholung anbietet.
- Handel: Händler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Lebensmittelhändler ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, nehmen beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät derselben Art kostenlos zurück. Kleine Altgeräte bis 25 cm Kantenlänge nehmen sie auch ohne Neukauf an, bis zu drei Stück je Geräteart.
- Rücknahme durch uns: ⟨Vor dem Start klären: Besteht eine Rücknahmepflicht als Versandhändler (ab 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte)? Wenn ja, hier den Weg der kostenlosen Rückgabe beschreiben; wenn nein, diesen Punkt streichen.⟩
- Geräte aus gewerblicher Nutzung: ⟨Vor dem Start ergänzen: Rückgabe gewerblich genutzter Altgeräte nach § 19 ElektroG, etwa aus Hotels, Praxen oder Studios.⟩
Personenbezogene Daten
Speichert ein Gerät personenbezogene Daten – etwa eine Steuerung mit Nutzerprofilen oder ein Audiosystem mit gekoppelten Geräten –, löschen Sie diese vor der Rückgabe eigenverantwortlich. Setzen Sie das Gerät dazu nach der Anleitung auf die Werkseinstellungen zurück.
Rückfragen
Haben Sie Fragen zur Rückgabe eines Altgeräts oder zum Zerlegen einer Kabine für den Transport zur Sammelstelle, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Kontaktdaten stehen unter Beratung und im Impressum.